Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der SaaS-Plattform ShiftScan sowie den Bezug zugehöriger Hardware
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen DeviceDoc, Inhaber Nedim Husidic, Anebosstraße 6, 67065 Ludwigshafen am Rhein (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „ShiftScan" sowie über den Bezug zugehöriger Hardware.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ShiftScan als webbasierte Anwendung („Software") zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software umfasst je nach gebuchtem Tarif insbesondere Zeiterfassung, Schicht- und Einsatzplanung, Abwesenheits- und Urlaubsverwaltung, Objektverwaltung, Auswertungen/Exporte sowie Check-in-Verfahren (PIN/QR/NFC).
(2) Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang ist die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs zum Zeitpunkt der Bestellung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und anzupassen (z. B. neue Funktionen, Updates). Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Funktionsumfangs werden mit angemessener Frist in Textform angekündigt.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung
(1) Zur Nutzung registriert der Kunde ein Konto. Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend und vollständig sind.
(2) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter bzw. mit der Freischaltung des Zugangs zustande.
§ 4 Testphase
(1) Der Anbieter gewährt eine kostenlose Testphase von 30 Tagen ab Freischaltung. Während der Testphase steht dem Kunden der Funktionsumfang des Business-Tarifs zur Verfügung. Während der Testphase fällt keine Vergütung an.
(2) Nach Ablauf der Testphase wird kein kostenpflichtiges Abonnement automatisch begründet. Bucht der Kunde keinen kostenpflichtigen Tarif, wird sein Konto automatisch auf das kostenlose Basismodell („Free-Tarif") mit eingeschränktem Funktionsumfang umgestellt. Ein vollständiger Zugriffsverlust tritt hierdurch nicht ein.
(3) Mit dem Wechsel auf den Free-Tarif enden die Funktionen und Nutzungsgrenzen des Business-Tarifs; es gelten die Funktionen und Grenzen (insbesondere zur Anzahl der Seats) des Free-Tarifs. Während der Testphase erstellte Daten bleiben im Rahmen des Free-Tarifs zugänglich bzw. exportierbar. Übersteigt die Nutzung die Grenzen des Free-Tarifs, können einzelne Funktionen oder Seats bis zur Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs eingeschränkt werden; eine Löschung von Daten erfolgt hierdurch nicht. Für dauerhaft ungenutzte Konten im Free-Tarif gilt § 9 Abs. 6 (Löschung nach Vorankündigung).
(4) Der Anbieter informiert den Kunden während der Testphase per E-Mail an die hinterlegte Konto-Adresse über den Stand und das bevorstehende Ende der Testphase sowie über die Umstellung auf den Free-Tarif.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die Abrechnung erfolgt nutzerbasiert (per Seat): Die Vergütung bemisst sich nach der Anzahl der aktiven Mitarbeiter/Nutzer („Seats"). Als aktiv gilt ein Mitarbeiter, der im Abrechnungszeitraum nicht deaktiviert ist. Für die Tarife Professional und Business gilt eine Mindestabnahme (Professional: 6 Seats, Business: 10 Seats); die jeweils gültigen Preise und Mindestmengen ergeben sich aus dem Bestellprozess bzw. der gültigen Preisliste. Der Tarif Starter ist dauerhaft kostenlos (max. 5 Mitarbeiter, 1 Objekt).
(2) Maßgeblich für die Abrechnung ist die höchste Anzahl gleichzeitig aktiver Seats, die im jeweiligen Abrechnungszeitraum erreicht wurde (Höchststand), mindestens jedoch die Mindestabnahme nach Abs. 1. Im laufenden Abrechnungszeitraum hinzugefügte Seats werden anteilig (pro rata) ab Hinzufügung berechnet und können sofort genutzt werden. Eine Reduzierung der Seat-Zahl (z. B. Deaktivierung eines Mitarbeiters) wirkt sich erst ab dem folgenden Abrechnungszeitraum aus; eine anteilige Rückerstattung oder Gutschrift innerhalb des laufenden Zeitraums findet nicht statt.
(3) Inaktive Mitarbeiter werden nicht berechnet. Mitarbeiter, die über einen vom Anbieter festgelegten, in der Software einsehbaren Zeitraum keine Aktivität (z. B. Zeitbuchung) aufweisen, können automatisch deaktiviert werden und entfallen damit ab dem folgenden Abrechnungszeitraum aus der Abrechnung; bei erneuter Aktivität werden sie automatisch reaktiviert. Um Manipulationen vorzubeugen, kann der Anbieter die Häufigkeit manueller Aktiv-/Inaktiv-Schaltungen je Mitarbeiter angemessen begrenzen.
(4) SMS-Benachrichtigungen sind je Tarif mit einem monatlichen Inklusivkontingent enthalten (Starter: keine SMS; Professional und Business gemäß Preisliste). E-Mail- und Push-Benachrichtigungen sind unbegrenzt. Über das Inklusivkontingent hinausgehende SMS werden nur nach gesonderter Aktivierung durch den Kunden verbrauchsabhängig zum in der Preisliste ausgewiesenen Stückpreis abgerechnet; ohne Aktivierung erfolgt bei erschöpftem Kontingent ein automatischer Versand über E-Mail/Push.
(5) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland gilt ggf. das Reverse-Charge-Verfahren.
(6) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe im gewählten Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich) im Voraus; verbrauchsabhängige Posten (Abs. 4) werden nachgelagert mit der nächsten Abrechnung fällig.
§ 5a Empfehlungsprogramm („Kunde wirbt Kunde")
(1) Der Anbieter kann ein Empfehlungsprogramm anbieten. Wirbt ein Bestandskunde („Werber") einen neuen Kunden („Geworbener"), können beide eine Belohnung erhalten: (a) der Geworbene einen einmaligen Rabatt auf seine erste kostenpflichtige Rechnung; (b) der Werber eine Gutschrift, sobald der Geworbene erstmals eine kostenpflichtige Rechnung tatsächlich bezahlt hat.
(2) Die Höhe der Belohnungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Programmbeschreibung. Ein Anspruch entsteht ausschließlich bei einer tatsächlichen, kostenpflichtigen Erstzahlung des Geworbenen; bei Testphasen, vollständig rabattierten Rechnungen, Stornierungen, Rückbuchungen oder Nichtzahlung entfällt er.
(3) Die Werber-Gutschrift ist ein reines Abo-Guthaben. Sie wird ausschließlich mit künftigen Abonnement-/Lizenzgebühren (Teil A) verrechnet. Sie ist nicht auszahlbar, nicht in bar ablösbar, nicht übertragbar und kann nicht für den Bezug von Hardware/Zubehör (Teil B, insb. NFC-Tags/Karten/Terminals) oder sonstige Einmalleistungen verwendet werden.
(4) Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Empfehlungsprogramm. Der Anbieter kann es jederzeit für die Zukunft ändern oder einstellen und behält sich vor, Belohnungen bei missbräuchlicher Nutzung (insbesondere Selbst- oder Scheinempfehlungen, koordinierte Mehrfachanmeldungen, sonstige Umgehung) zu verweigern, zu sperren oder zurückzubuchen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit entspricht dem gewählten Abrechnungsintervall (monatlich bzw. jährlich) und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Zeitraum gleicher Länge, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit (bei jährlicher Vorauszahlung) bzw. zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats (bei monatlicher Zahlung) gekündigt wird.
(2) Eine während der Testphase erklärte Kündigung beendet das Vertragsverhältnis zum Ende der Testphase ohne Kosten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen; bei nicht erfolgreichem Einzug werden automatisierte Zahlungsversuche und -erinnerungen durchgeführt. Bleibt die Zahlung aus, erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung mit einer Nachfrist von 14 Tagen.
(2) Bleibt die Zahlung auch danach aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren. Die Daten des Kunden werden hierdurch nicht gelöscht; es gelten die Regelungen zur Vertragsbeendigung (§ 9).
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen für Unternehmer (insb. § 288 BGB).
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde nutzt die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, seine Beschäftigten datenschutzrechtlich zu informieren und etwaige Mitbestimmungsrechte (z. B. des Betriebsrats nach § 87 BetrVG) zu wahren.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bzw. seinen Nutzern eingegebenen Daten verantwortlich.
(3) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, sichert sie gegen unbefugten Zugriff und benennt berechtigte Nutzer sorgfältig.
(4) Der Kunde missbraucht die Software nicht, insbesondere nicht zur Überlastung der Systeme, zum unbefugten Zugriff oder zur rechtswidrigen Überwachung von Beschäftigten.
§ 9 Datenexport und Datenlöschung bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit über die bereitgestellten Export-Funktionen (u. a. CSV-/Lohnexport, REST-API) exportieren.
(2) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten noch für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(3) Wird das Konto des Kunden nach Ablauf der Testphase oder bei Nichtzahlung auf den Free-Tarif umgestellt, werden über die Grenzen des Free-Tarifs hinausgehende Daten zunächst nur gesperrt, nicht gelöscht. Der Kunde wird hierüber in der Anwendung hingewiesen; der Export seiner Daten bleibt auch im gesperrten Zustand möglich.
(4) Der Anbieter stellt dem Kunden den vollständigen Export über einen gesicherten, authentifizierten und zeitlich begrenzten Download bereit. Der Kunde ist für die rechtzeitige Wahrnehmung des Exports und die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. ArbZG, MiLoG, AO) selbst verantwortlich.
(5) Nach Bereitstellung des Exports und Ablauf einer in der Anwendung mitgeteilten Frist – frühestens nach nachweisbarem Abruf des Exports durch den Kunden – ist der Anbieter berechtigt und beauftragt, die Daten zu löschen. Im Übrigen gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV).
(6) Löschung ungenutzter kostenloser Konten: Weist ein Konto im Free-Tarif ohne kostenpflichtiges Abonnement über einen Zeitraum von 6 Monaten keinerlei Aktivität auf (keine Anmeldung eines Nutzers, keine Zeitbuchung), ist der Anbieter berechtigt, das Konto zu sperren und die Daten anschließend zu löschen. Für Konten, in denen über das Konto des Registranten hinaus zu keinem Zeitpunkt Inhalte angelegt wurden (keine weiteren Mitarbeiter, keine Objekte, keine Zeitbuchungen), beträgt dieser Zeitraum 3 Monate. Der Anbieter kündigt die Sperre mindestens zweimal per E-Mail an die hinterlegte Konto-Adresse an, erstmals mindestens 30 Tage vor der Sperre; jede zwischenzeitliche Anmeldung setzt die Fristen neu in Gang. Ab der Sperre gelten Abs. 4 und 5 entsprechend: Der vollständige Export bleibt noch 30 Tage verfügbar, anschließend werden die Daten endgültig gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.
§ 11 Verfügbarkeit (kein SLA)
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, sagt jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) zu. Ein Service-Level-Agreement wird nicht vereinbart.
(2) Wartungsarbeiten, erforderliche Anpassungen sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistern, Internetstörungen) können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.
(3) Support wird per E-Mail an info@shiftscan.de nach bestem Bemühen geleistet. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht zugesichert.
§ 12 Mängel / Gewährleistung (SaaS)
(1) Der Anbieter überlässt die Software in der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs; eine darüber hinausgehende Beschaffenheit ist nicht geschuldet.
(2) Der Kunde meldet Mängel in nachvollziehbarer Form. Der Anbieter beseitigt erhebliche Mängel innerhalb angemessener Frist.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
- im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat; bei mehreren Schadensfällen innerhalb eines Vertragsjahres gilt diese Obergrenze insgesamt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Abs. 1–3 nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Datenschutz / Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO in der jeweils unter shiftscan.de/avv abrufbaren Fassung. Der AVV ist integraler Bestandteil dieser AGB und wird mit Vertragsschluss in elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) wirksam vereinbart; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht. Auf Anforderung stellt der Anbieter dem Kunden eine unterzeichnete Fassung des AVV bereit.
§ 15 Nutzung der Programmierschnittstelle (API)
(1) Sofern der gebuchte Tarif eine Programmierschnittstelle (REST-API) umfasst, darf der Kunde diese im Rahmen der dokumentierten Nutzungsgrenzen verwenden.
(2) Der Kunde hält API-Zugangsschlüssel geheim und sichert sie. Eine missbräuchliche Nutzung, insbesondere das Überschreiten von Abruf-/Mengengrenzen oder die Beeinträchtigung der Systemstabilität, ist untersagt.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die API weiterzuentwickeln und Nutzungsgrenzen anzupassen; wesentliche Änderungen werden mit angemessener Frist angekündigt.
Teil B – Bedingungen für den Bezug von Hardware (NFC-Tags/Karten, Terminals)
Gilt zusätzlich, soweit der Kunde über den Shop physische Hardware (z. B. NFC-Tags/Karten, Stempel-Terminals und Zubehör) erwirbt. Da das Angebot sich ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein Verbraucher-Widerrufsrecht.
§ 16 Bestellung und Lieferung
(1) Die Darstellung im Shop ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Eine automatisierte Bestätigung des Bestelleingangs (Eingangsbestätigung) stellt noch keine Annahme dar; der Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand der Ware oder mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung in Textform zustande. Kann die Bestellung ganz oder teilweise nicht ausgeführt werden, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen für nicht ausgeführte Positionen.
(2) Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Angaben. Versandkosten werden im Bestellprozess ausgewiesen.
§ 17 Preise, Zahlung, Gefahrübergang
(1) Es gelten die im Bestellprozess angegebenen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und Versandkosten. Die Zahlung erfolgt über Stripe.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).
§ 18 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters (§ 449 BGB).
§ 19 Mängelrechte (Kaufrecht, B2B)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Maßgaben.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang; ausgenommen sind die Fälle des § 13 Abs. 1 (unbeschränkte Haftung) sowie gesetzlich zwingende Fristen.
(3) Der Kunde prüft die Ware unverzüglich nach Erhalt und rügt erkennbare Mängel unverzüglich (§ 377 HGB), sofern er Kaufmann ist.
(4) Die geschuldete Beschaffenheit der Hardware ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung einschließlich der dort angegebenen Einsatz- und Umgebungsbedingungen (z. B. Temperaturbereich, Wasser-/Witterungsbeständigkeit). Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen infolge einer Nutzung außerhalb dieser Bedingungen, infolge normaler Abnutzung oder infolge äußerer Einwirkung nach Gefahrübergang stellen keinen Mangel dar.
§ 20 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen und nutzt er die Leistung weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch ist jede Partei berechtigt, zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Ludwigshafen am Rhein.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: 10. Juli 2026