Baustellen-Zeiterfassung, die mitkommt.
Einstempeln per QR/NFC direkt an der Baustelle. Bautagebuch, Fahrtenbuch und projektgenaue Abrechnung, über alle Baustellen hinweg.
Leistung & Witterung je Baustelle: Bautagebuch
Arbeitszeiten, dokumentierte Tätigkeiten mit Foto, Fahrten und Belege laufen je Baustelle chronologisch zusammen und werden zum PDF für den Bauherrn, jede Tätigkeit mit ihrem Integritätsnachweis.
Was ist ShiftScan für Bau?
ShiftScan ist eine Baustellen-Zeiterfassung für Bau- und Handwerksbetriebe. Mitarbeiter stempeln per QR-Code oder NFC direkt an der Baustelle auf das richtige Projekt (ohne App), führen ein digitales Bautagebuch (Witterung, Leistung, Fortschritt) und erfassen Fahrtzeiten und Kilometer getrennt von der Arbeitszeit. Maschinen, Werkzeug und Fahrzeuge lassen sich als Inventar führen, per NFC oder QR an Mitarbeiter ausleihen und zurücknehmen, samt Wartungsstatus und Defektmeldung (ab dem Professional-Tarif). Stunden landen projekt- und kundengenau in der Abrechnung, Nachtzuschläge nach BRTV-Bau sind vorbelegt, der Lohnexport läuft nach DATEV, Lexware, Addison und STotax. Der Betrieb führt beliebig viele Baustellen und Projekte parallel (ab dem Professional-Tarif unbegrenzt, im kostenlosen Starter eine Baustelle), plant Schichten je Baustelle mit Mindestbesetzung und wertet Stunden, geplante Lohnkosten und Deckungsbeitrag projekt- und objektgenau aus. Die Software ist DSGVO-konform, kommt ab 4,90 € pro Mitarbeiter und Monat und ist 30 Tage kostenlos testbar; das Bautagebuch und die Foto-Nachweise gehören zum Business-Tarif ab 7,90 € pro Mitarbeiter und Monat (mindestens 10 Plätze).
Kennst du das?
Zettelwirtschaft über mehrere Baustellen
Fahrt- und Arbeitszeiten getrennt und manuell erfassen
Projektkosten lassen sich nicht objektgenau zuordnen
So löst ShiftScan das.
Stempeluhr am Bauzaun statt Stundenzettel: QR/NFC an der Baustelle
Jeder Mitarbeiter bucht sich selbst auf das richtige Projekt: Stempeluhr am Bauzaun.
Witterung und Fortschritt direkt am Handy: Bautagebuch
Witterung, Leistung und Fortschritt direkt am Handy dokumentieren.
Anfahrt abrechnen statt verschenken: Fahrtenbuch & km-Export
Fahrtzeiten und Kilometer erfassen und abrechnen, getrennt von der Arbeitszeit.
Jede Stunde landet beim richtigen Projekt: Projektabrechnung
Stunden landen projekt- und kundengenau in der Abrechnung.
Nachtzuschläge stimmen ohne Nachrechnen: Tarif & SOKA-BAU-Hinweise
Nachtfenster nach BRTV-Bau vorbelegt, Lohnexport (DATEV/Lexware/Addison/STotax); SOKA-BAU als Melde-Hinweis berücksichtigt.
Die Abnahme wird auf der Baustelle unterschrieben, nicht im Büro: Vor-Ort-Unterschrift
Der Bauleiter oder Auftraggeber zeichnet Tagesbericht und Aufmaß direkt am Gerät gegen, auch ohne Empfang. Die Unterschrift hängt über den Hash am selben Eintrag wie Foto, Wetter und Uhrzeit. Enthalten im Business-Tarif.
Warum die Aufzeichnungspflicht am Bau schärfer ist als in den meisten Gewerken
In den meisten Betrieben trifft die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG nur einen Teil der Belegschaft, nämlich geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV. Im Baugewerbe ist das anders: Der Bau gehört zu den Wirtschaftszweigen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, und dort gilt die Pflicht für alle Arbeitnehmer. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, aufgezeichnet spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung, aufbewahrt zwei Jahre.
Dazu kommen zwei Pflichten, die es außerhalb dieser Branchen so nicht gibt: die Sofortmeldung zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsbeginn (§ 28a Abs. 4 SGB IV) und die Pflicht, den Personalausweis oder Pass auf der Baustelle mitzuführen (§ 2a SchwarzArbG). Beides ist Gegenstand der Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, und beides wird genau dort geprüft, wo gearbeitet wird.
Für die Praxis heißt das: Ein Stundenzettel, der am Monatsende im Büro aus der Erinnerung entsteht, erfüllt die Frist des siebten Kalendertags nicht. Die Aufzeichnung muss zeitnah passieren, und sie muss den Tag treffen, nicht die Woche.
Das Bautagebuch ist kein Formular, sondern ein Beweismittel
Ein Bautagebuch ist für den Auftragnehmer nicht allgemein gesetzlich vorgeschrieben. Seine Bedeutung entsteht woanders: Es ist bei VOB/B-Verträgen das übliche Beweismittel, wenn es später um Geld geht. Wer eine Behinderung nach § 6 VOB/B anzeigt, wer einen Nachtrag nach § 2 VOB/B begründet, wer eine Bauzeitverlängerung durchsetzen will, steht vor derselben Frage: Was genau ist an welchem Tag passiert, und womit ist das belegt?
Der Witterungsausfall ist das schärfste Beispiel. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B verlängern Witterungseinflüsse die Ausführungsfristen nur, wenn mit ihnen bei Abgabe des Angebots normalerweise nicht zu rechnen war. Wer diese Verlängerung haben will, muss also den einzelnen Tag belegen: welches Wetter, welche Leistung dadurch ausgefallen, welche Kolonne betroffen. Eine Notiz, die drei Monate später aus dem Gedächtnis entsteht, wiegt in dieser Auseinandersetzung wenig.
Deshalb ist es kein Detail, ob der Eintrag am Tag selbst und auf der Baustelle entsteht oder nachträglich im Büro. Ein Eintrag, der Uhrzeit, Foto, Wetter und Verfasser in einem Zug festhält und danach nicht mehr unbemerkt verändert werden kann, ist etwas anderes als eine Zeile in einer Tabelle.
Was der Alltag daraus macht: wechselnde Baustellen
Ein Trupp startet morgens am Bauhof, lädt Material, fährt zur ersten Baustelle, wechselt mittags zur zweiten und ist abends wieder am Hof. Die Frage der Abrechnung lautet dann nicht, wie lange der Trupp unterwegs war, sondern wer wie lange auf welcher Baustelle stand. Genau diese Zuordnung ist es, die am Monatsende fehlt, wenn nur ein Tagesstundenzettel geführt wurde.
Dieselbe Frage stellt sich bei der Fahrzeit, und sie ist juristisch nicht dieselbe wie die Arbeitszeit auf der Baustelle. Ob eine Fahrt vergütungspflichtige Arbeitszeit ist, hängt davon ab, ob sie vom Betrieb angeordnet ist und wo sie beginnt; der Weg von der Wohnung zur Baustelle wird anders eingeordnet als der Weg vom Bauhof zur Baustelle oder der Wechsel zwischen zwei Baustellen. Der Betrieb muss das für sich beantworten, aber er kann es nur beantworten, wenn Fahrt und Arbeit überhaupt getrennt erfasst sind.
Nachunternehmer: Die Haftung endet nicht am eigenen Bauzaun
Wer Bauleistungen an Nachunternehmer weitergibt, haftet nach § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG für deren Mindestlohn wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Der Arbeitnehmer des Nachunternehmers kann sich also direkt an den Generalunternehmer halten, ohne vorher gegen seinen eigenen Arbeitgeber vorzugehen. Diese Haftung lässt sich vertraglich nicht wegbedingen.
Aus dieser Lage folgt eine sehr praktische Anforderung an die eigene Dokumentation: Wer im Streitfall zeigen kann, wer an welchem Tag auf seiner Baustelle war und wie lange, hat wenigstens die eigene Seite belegt. Eine Anwesenheitserfassung, die auch fremde Kolonnen erfasst, ist am Bau deshalb kein Kontrollinstrument gegen die eigenen Leute, sondern eine Absicherung des Betriebs.
Bauen mit Übersicht.
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