Saubere Zeiten, objektgenau erfasst.
Mitarbeiter stempeln per QR direkt am Objekt ein. Reinigungs-Checklisten, Foto-Nachweise und Lohnexport über alle Objekte hinweg, in einem System.
Soll/Ist auf einen Blick: Leistungsnachweis je Objekt
Aus den objektgenau gestempelten Stunden entsteht auf Knopfdruck der Lohnexport für DATEV, Lexware, STotax oder Addison, über alle Objekte und Teilzeitkräfte hinweg.
Was ist ShiftScan für Reinigung?
ShiftScan ist eine Zeiterfassung für die Gebäudereinigung. Reinigungskräfte stempeln per QR-Code oder NFC objektgenau ein (ohne App und ohne Login-Pflicht, in 17 Sprachen), arbeiten Reinigungs-Checklisten ab und hinterlegen einen Leistungsnachweis mit Foto pro Einsatz. Was zu tun ist, steht als Leistungsverzeichnis je Objekt: Bereich für Bereich, mit eigenem Intervall je Position. Auch selten fällige Arbeiten wie die Glasreinigung alle zwei Wochen sind damit terminiert und werden nachgewiesen, statt in Erinnerung geführt zu werden. Reinigungsmaschinen, Geräte und Werkzeug lassen sich als Inventar mit Nummer und Foto führen, per NFC oder QR an eine Kraft ausleihen und zurücknehmen, mit Wartungsstatus und Defektmeldung (ab dem Professional-Tarif). Über alle Objekte und Teilzeitkräfte hinweg entsteht auf Knopfdruck ein Lohnexport für DATEV, Lexware, Addison und STotax. Ein Mitarbeiter reinigt über mehrere Objekte hinweg und stempelt objektgenau; die Zahl der Objekte je Konto ist ab dem Professional-Tarif unbegrenzt (der kostenlose Starter-Tarif umfasst ein Objekt). Dienstpläne lassen sich je Objekt als Serie planen, und Auswertungen zeigen Stunden, Personalkosten, Deckungsbeitrag und die Reinigungs-Nachweisdichte je Objekt. Die Software ist DSGVO-konform, revisionssicher dokumentiert, kommt ab 4,90 € pro Mitarbeiter und Monat und ist 30 Tage kostenlos testbar; der Reinigungs-Leistungsnachweis und das Auftraggeber-Portal gehören zum Business-Tarif ab 7,90 € pro Mitarbeiter und Monat (mindestens 10 Plätze).
Kennst du das?
Stundenzettel pro Objekt mühsam zusammensuchen
Kein belastbarer Nachweis, dass gereinigt wurde
Lohnabrechnung über viele Objekte und Teilzeitkräfte
So löst ShiftScan das.
In zwei Sekunden eingestempelt, ohne App: objektgenaues QR-Stempeln
Einstempeln in 2 Sekunden, ohne App, pro Objekt ein QR-Aushang.
Der Kunde sieht, was gereinigt wurde: Reinigungs-Checklisten
Der Kunde sieht Foto und Uhrzeit jedes Einsatzes, und ändern kann das niemand mehr (revisionssicherer Leistungsnachweis).
Löhne auf Knopfdruck statt Excel-Abend: DATEV-/Lexware-Lohnexport
Die Zahlen gehen ohne Nacharbeit an die Lohnbuchhaltung: DATEV- und Lexware-Export über alle Objekte und Mitarbeiter.
Deine Reinigungskräfte verstehen die App: 17 Sprachen
17 Sprachen: die App spricht die Sprache deiner Reinigungskräfte.
Mängel mit Frist statt mit gutem Willen: Reaktionszeiten am Vorgang
Jede Meldung bekommt beim Anlegen eine Frist nach Priorität, auch die, die der Auftraggeber selbst absetzt. Beim Schließen geht die Rückmeldung an ihn zurück.
Der Objektleiter des Kunden zeichnet direkt am Gerät gegen: Vor-Ort-Unterschrift
Der Auftraggeber unterschreibt den Leistungsnachweis auf dem Handy oder Tablet, auch ohne Netz. Die Unterschrift fließt in dieselbe Hash-Kette wie Foto und Uhrzeit und steht im Nachweis-PDF. Enthalten im Business-Tarif.
Der Monatsbericht geht von selbst an den Kunden: automatischer Auftraggeber-Report
Je Objekt einschaltbar: Am Monatsanfang bekommt die Kunden-Adresse einen Link auf den Vormonat, ohne Login und ohne dass jemand daran denken muss. Enthalten im Business-Tarif.
Raumnummer statt „Objekt gereinigt": das Raumbuch am Nachweis
Gebäude, Etage, Bereich und Raum als Stammdaten, mit Raumnummer und Fläche in m². Jede Ebene bekommt ihren eigenen NFC- oder QR-Aufkleber: Wer am Raum scannt, landet direkt in der Checkliste für genau diesen Raum, auch ohne Netz. Der Raum steht danach in der Nachweisliste und in der Spalte „Raum" des Kundenberichts. Enthalten im Business-Tarif.
Wer eingewiesen ist, ist belegt: Qualifikationen und Objektunterlagen mit Quittung
Gesundheitszeugnis oder Ersthelfer-Schein stehen mit Ablaufdatum in der Personalakte, und vor dem Ablauf kommt eine Erinnerung. Je Objekt lässt sich eine Pflicht-Qualifikation hinterlegen, die der Dienstplan bei jeder Zuweisung prüft. Reinigungsplan, Betriebsanweisung oder Gefährdungsbeurteilung liegen am Objekt, und jede eingesetzte Kraft bestätigt sie mit einem Klick als gelesen, mit Namen und Datum. Personalakte und Qualifikationen sind ab dem Professional-Tarif enthalten.
Das Gebäudereinigungsgewerbe steht namentlich im Gesetz
Die meisten Aufzeichnungspflichten leiten sich aus der Beschäftigungsform ab, also daraus, ob jemand geringfügig beschäftigt ist. In der Gebäudereinigung ist das anders: § 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zählt das Gebäudereinigungsgewerbe ausdrücklich auf. Damit greift § 17 Abs. 1 MiLoG für den Betrieb als Ganzes und nicht nur für Minijobber. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren. Aus derselben Vorschrift folgt die Ausweismitführungspflicht: Wer im Objekt arbeitet, hat seinen Personalausweis oder Pass dabei.
Was daran hängt, steht in § 21 MiLoG: Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit Geldbußen bis 30.000 € geahndet werden, Verstöße gegen den Mindestlohn selbst mit bis zu 500.000 €. Der Satz, der in dieser Branche schwerer wiegt als jedes Bußgeld, steht aber in § 19 MiLoG: Ab einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € wird ein Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Schulen, Verwaltungsgebäude, Kliniken und Bäder werden ausgeschrieben, und für viele Reinigungsbetriebe sind sie das Brot. Ein Aufzeichnungsmangel kostet dann nicht nur Geld, sondern die Teilnahme an der nächsten Ausschreibung.
Die Prüfung kommt unangekündigt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit betritt Objekte im laufenden Betrieb und spricht die Reinigungskräfte vor Ort an. Gefragt wird nicht nach dem Monatsabschluss, sondern danach, ob für diesen konkreten Tag Beginn und Ende erfasst sind. Wer die Aufzeichnungen erst zum Monatsende erstellt, hat sie genau an dem Tag nicht, an dem jemand danach fragt.
Warum die Lohngruppe die Zeiterfassung mitbestimmt
Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung kommt nicht aus dem MiLoG, sondern aus einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Er gilt deshalb auch für Betriebe ohne Tarifbindung, und er ist nach Lohngruppen gestaffelt: Innen- und Unterhaltsreinigung wird anders vergütet als Glas- und Fassadenreinigung.
Für die Zeiterfassung folgt daraus etwas Unbequemes. Es genügt nicht zu wissen, wie lange jemand gearbeitet hat, sondern womit. Eine Reinigungskraft, die vormittags Unterhaltsreinigung macht und nachmittags in die Glasreinigung wechselt, erzeugt am selben Tag zwei Stundenkonten. Wer nur eine Tagessumme führt, rechnet entweder zu niedrig ab, und das ist eine Unterschreitung des Branchenmindestlohns, oder vorsichtshalber zu hoch, und das zahlt der Betrieb aus der eigenen Marge.
Deshalb hängt die Buchung hier nicht nur am Objekt, sondern an der Leistung. Stundensätze und Zuschläge werden je Tätigkeit hinterlegt, der Lohnexport übergibt sie getrennt, und die Auswertung zeigt je Objekt, wie viel Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Sonderreinigung tatsächlich angefallen ist. Dieselbe Trennung braucht der Nachweis, wenn für Arbeiten an der Fassade oder in der Höhe eine besondere Qualifikation verlangt wird: Dann muss belegbar sein, wer sie ausgeführt hat.
Fünf Objekte, zwei Randzeiten, kein Netz im Treppenhaus
Unterhaltsreinigung findet statt, wenn sonst niemand da ist: vor sechs Uhr morgens oder nach achtzehn Uhr abends. Eine Reinigungskraft betreut in dieser Zeit drei bis fünf Objekte, oft mit dem eigenen Auto dazwischen. Es gibt keinen Betriebshof, an dem abends ein Zettel abgegeben wird, und keinen Objektleiter, der die Ankunft bestätigt. Die Frage der Abrechnung lautet deshalb nicht „wie lange war die Kraft im Einsatz", sondern „wer war wie lange in welchem Objekt".
Dazu kommen die Kolonne und der Springer. Eine Kolonne fährt zusammen an, geht aber selten zusammen: Einer bleibt für die Grundreinigung länger, zwei fahren zum nächsten Objekt weiter. Der Springer hat gar keinen festen Einsatzort, er füllt die Lücken, die Krankheit und Urlaub reißen. Beides zerlegt jede Erfassung, die von einem festen Arbeitsplatz ausgeht.
Und die Objekte selbst arbeiten gegen die Technik. Im Treppenhaus, in der Tiefgarage und im Heizungskeller gibt es kein Mobilfunknetz. Eine Erfassung, die eine Verbindung voraussetzt, verliert die Buchung ausgerechnet dort, wo die Arbeit stattfindet.
Was digitale Zeiterfassung in der Gebäudereinigung konkret heißt
Der Kern ist ein NFC-Tag oder ein QR-Aushang im Objekt selbst, meist im Putzraum oder an der Materialausgabe. Die Reinigungskraft hält ihr Telefon davor, und die Stunde landet auf dem richtigen Objekt, ohne dass abends jemand zuordnet. Es muss keine App installiert und kein Konto angelegt werden, und die Oberfläche läuft in 17 Sprachen. In einer Branche, in der neue Kräfte oft an dem Tag anfangen, an dem sie zusagen, ist das keine Bequemlichkeit, sondern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt gestempelt wird.
Elektronische Zeiterfassung heißt hier vor allem, dass der Zeitpunkt der Erfassung feststeht. Ohne Netz wird die Buchung auf dem Gerät festgehalten und später übertragen, und zwar mit dem Zeitpunkt der Erfassung, nicht dem der Übertragung. Wer belegen muss, dass eine Aufzeichnung innerhalb der sieben Tage aus § 17 MiLoG entstanden ist, kann das damit tun. Ein nachträglich getippter Stundenzettel kann es nicht.
Für den Auftraggeber zählt eine zweite Ebene. Neben der Arbeitszeit steht der Leistungsnachweis: welche Räume, welches Intervall, welche Sonderleistung, quittiert vor Ort mit Unterschrift auf dem Gerät. Das ist die Unterlage, die bei einer Reklamation oder einer Qualitätskontrolle nach dem Leistungsverzeichnis verlangt wird, und sie entsteht im selben Vorgang statt in einer zweiten Liste.
Wovon wir abraten
Zeiterfassung ist keine Objektkalkulation. Ein Angebot in der Gebäudereinigung entsteht über Flächen, Leistungswerte in m² je Stunde, Material und Frequenz im Leistungsverzeichnis, und daraus wird eine monatliche Pauschale. Diese Rechnung nimmt ShiftScan niemandem ab. Was es liefert, ist die Gegenprobe: die tatsächlich angefallenen Stunden je Objekt und Tätigkeit, an denen sich der kalkulierte Leistungswert messen lässt. Welches Objekt sich trägt und welches der Betrieb mitfinanziert, steht in dieser Zahl und nicht im Angebot.
Und eine Grenze beim Standort. Eine dauerhafte Ortung der Reinigungskräfte zwischen den Objekten wäre für den Zweck „belegen, dass jemand im Objekt gearbeitet hat" nicht erforderlich, und sie unterläge nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Standort wird deshalb beim Stempeln erhoben, nicht dazwischen. Zwischen zwei Objekten entsteht keine Bewegungsspur.
Sauberkeit, die sich nachweisen lässt.
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