Ratgeber · Urlaub

Urlaubsanspruch berechnen

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche — umgerechnet auf die übliche Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage im Jahr. Bei Teilzeit rechnet man anteilig nach den Arbeitstagen pro Woche.

Stand: 25.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz gesagt

  • Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche).
  • Teilzeit-Formel: Urlaubstage = 24 × (Arbeitstage pro Woche ÷ 6).
  • Es zählen die Arbeits­tage pro Woche — nicht die Stunden pro Tag.
  • Voller Anspruch nach 6 Monaten Wartezeit; davor 1/12 je vollem Monat.

Der gesetzliche Mindesturlaub (BUrlG)

Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage im Jahr. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, also Montag bis Samstag. Umgerechnet auf die heute übliche Fünf-Tage-Woche ergeben sich daraus 20 Arbeitstage.

Viele Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr als das gesetzliche Minimum — üblich sind 25 bis 30 Urlaubstage.

So rechnest du Teilzeit um

Der Anspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden: Urlaubstage = 24 × (Arbeitstage pro Woche ÷ 6). Beispiel Vier-Tage-Woche: 24 × 4 ÷ 6 = 16 Urlaubstage.

Wer weniger Stunden, aber an fünf Tagen arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch in Tagen wie eine Vollzeitkraft mit Fünf-Tage-Woche — nur der Wert eines Urlaubstags in Stunden ist geringer.

Wartezeit, Teilurlaub und Verfall

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 4 BUrlG). Wer unterjährig ein- oder austritt, erhält Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG). Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX).

Resturlaub verfällt grundsätzlich zum Jahresende; eine Übertragung bis zum 31. März ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. Nach der Rechtsprechung des EuGH verfällt Urlaub aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu? +

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche — das entspricht 20 Arbeitstagen bei der üblichen Fünf-Tage-Woche. Viele Verträge gewähren mehr.

Wie berechne ich den Urlaubsanspruch bei Teilzeit? +

Urlaubstage = 24 × (Arbeitstage pro Woche ÷ 6). Es zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden pro Tag — bei einer Vier-Tage-Woche also 16 Tage.

Verfällt Resturlaub am Jahresende? +

Grundsätzlich ja; eine Übertragung bis 31. März ist nur bei dringenden Gründen möglich. Der Urlaub verfällt aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (EuGH).

Weitere Ratgeber

Zeiterfassung, die die Pflicht erfüllt

Beginn, Ende und Dauer automatisch und revisionssicher erfasst — ohne App. 30 Tage kostenlos testen.