Für Sicherheits- & Wachdienste

Lückenlose Zeiterfassung für jeden Streifengang.

GPS-geprüftes Ein- und Ausstempeln, Rundgang-Checkpoints per QR/NFC und ein revisionssicheres Wachbuch, für Objektschutz, Revier- und Werkschutz.

Rundgänge und Checkpoints in ShiftScan

Jeder Kontrollgang dokumentiert: Rundgänge & Checkpoints

Digitales Wachbuch in ShiftScan
Vorfälle nachweisbar festhalten: digitales Wachbuch
Alleinarbeiterschutz Notsignal in ShiftScan
Hilfe kommt, auch wenn niemand sie rufen kann: Alleinarbeiterschutz
Das digitale Wachbuch: Nachweis für jeden Auftraggeber

Schichten, Scans und Vorfälle je Objekt in einem chronologischen Sicherheits-Nachweis, mit bestätigter Integrität und PDF-Export für den Auftraggeber.

Was ist ShiftScan für Sicherheit?

ShiftScan ist eine Zeiterfassung für Sicherheits- und Wachdienste. Mitarbeiter stempeln per NFC-Tag, QR-Aushang oder direkt in der App am Objekt ein und aus (auf Wunsch mit GPS-Standortprüfung), gehen Rundgänge über Checkpoints ab und führen ein revisionssicheres digitales Wachbuch mit Auftraggeber-Zugang. Ein Alleinarbeiter- und Totmann-Schutz (Personen-Notsignal) alarmiert bei ausbleibendem Lebenszeichen automatisch die Verantwortlichen. Ein Sicherheitsdienst verwaltet damit beliebig viele Objekte und Reviere in einem Konto (ab dem Professional-Tarif unbegrenzt, im kostenlosen Starter ein Objekt); eine Wachkraft ist mehreren Objekten zugeordnet und stempelt objektgenau. Die Dienstplanung deckt Serien-Schichten, eine Mindestbesetzungs-Ampel je Objekt, eine ArbZG-Konflikt-Prüfung und KI-gestützte Besetzungsvorschläge ab; Auswertungen zeigen Besetzung in Echtzeit sowie Stunden, Personalkosten und Deckungsbeitrag je Objekt. Die Software läuft ohne App im Browser, ist DSGVO-konform, kommt ab 4,90 € pro Mitarbeiter und Monat und ist 30 Tage kostenlos testbar; das digitale Wachbuch und die Rundgangsnachweise gehören zum Business-Tarif ab 7,90 € pro Mitarbeiter und Monat (mindestens 10 Plätze).

Kennst du das?

Wer war wann wirklich vor Ort?

Wachbuch von Hand: fehleranfällig und nicht revisionssicher

Streifengänge ohne lückenlosen Nachweis gegenüber dem Auftraggeber

So löst ShiftScan das.

Beweisen, dass jemand wirklich vor Ort war: GPS-Stempelsicherheit

Der Nachweis, dass der Mitarbeiter wirklich am Objekt war: einmalige Standortprüfung beim Scan.

Wenn der Wachmann allein ist, ruft die App Hilfe: Alleinarbeiterschutz

Bleibt das Lebenszeichen aus, wird automatisch Alarm an die Verantwortlichen ausgelöst: Personen-Notsignal mit Totmann-Funktion (DGUV-relevant).

Jeder Kontrollgang lückenlos belegt: Rundgang-Checkpoints

Jeder Kontrollgang lückenlos dokumentiert: QR/NFC-Punkte am Objekt scannen.

Vorfälle als PDF für den Auftraggeber: digitales Wachbuch

Nachträglich ändern kann die Einträge niemand, auch du nicht: revisionssicher mit Zeitstempel, als PDF für den Auftraggeber.

Unterbesetzte Objekte fallen sofort auf: Mindestbesetzung

Automatische Prüfung, ob jedes Objekt ausreichend besetzt ist.

Auf einen Blick sehen, wer wo steht: Echtzeit-Leitstand

Live wer wo eingestempelt ist und offene Notsignal-Alarme auf einen Blick (opt-in).

Ein Alarm bleibt nicht liegen: erst Vorwarnung, dann Eskalation

Bleibt das Lebenszeichen aus, bekommt der Mitarbeiter zuerst eine Vorwarnung aufs Telefon. Meldet er sich weiter nicht, wird daraus ein Alarm an alle Verantwortlichen, per Push und E-Mail. Dazu geht eine SMS an die Nummern, die du hinterlegt hast, etwa an eine Wachzentrale.

Kein Einsatz ohne gültigen § 34a-Nachweis: Qualifikationsmatrix

Sachkundeprüfung, Unterrichtung und Erste-Hilfe-Kurs liegen mit Ablaufdatum in der Personalakte. Vor dem Ablauf meldet sich das System mit einstellbarem Vorlauf, und ein Objekt kann eine Qualifikation zur Pflicht machen.

Warum der Zoll ausgerechnet bei Wachdiensten genau hinsieht

Das Wach- und Sicherheitsgewerbe steht in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Damit gilt die verschärfte Aufzeichnungspflicht des § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft ohne Voranmeldung, und gern direkt am Objekt, nicht im Büro.

Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 30.000 Euro für Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht und bis zu 500.000 Euro, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Das ist unangenehm, aber überlebbar.

Teuer wird die Nebenfolge: Ab einer Geldbuße von 2.500 Euro droht der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 19 MiLoG). Für einen Dienst, der Kommunen, Kliniken, Verkehrsbetriebe oder Unterkünfte bewacht, ist das keine Randnotiz, sondern die Geschäftsgrundlage.

Was der Alltag daraus macht

Im Revierdienst fährt ein Mitarbeiter in einer Nacht acht Objekte an. Die Frage der Prüfung lautet nicht „hat er gearbeitet", sondern „wann war er wo". Dazu kommen Springer ohne festen Einsatzort, Dienste über Mitternacht (ein Dienst, zwei Kalendertage) und Objekte, in denen kein Empfang ist: Tiefgarage, Heizungskeller, Trafostation.

In der Praxis endet das oft beim Zettel im Fahrzeug, der montags im Büro abgetippt wird. Genau das ist mit „aufzeichnen" nicht gemeint: Nachträglich erstellte Listen sind im Zweifel nicht belastbar, und der Zeitpunkt der Aufzeichnung lässt sich später nicht mehr belegen.

Was am Objekt gebraucht wird, nicht im Büro

Ein NFC-Tag am Objekt beantwortet die Anwesenheitsfrage ohne Vertrauensvorschuss: Gestempelt wird dort, wo der Tag klebt. Fehlt der Empfang, wird die Buchung offline erfasst und später übertragen, mit dem Zeitpunkt der Erfassung, nicht dem der Übertragung. Der Keller ist kein Grund für eine Lücke.

Beim Rundgang zählt nicht der Vermerk „Rundgang erledigt", sondern welcher Kontrollpunkt wann gescannt wurde. Und das Wachbuch trägt eine fortlaufende Prüfsumme über alle Einträge: Ein nachträglich geänderter oder eingeschobener Eintrag bricht die Kette sichtbar, auch für den Betrieb selbst. Korrigiert wird über einen Folgeeintrag, nicht durch Überschreiben.

Der Nachweis, an dem der Auftrag hängt

Auftraggeber verlangen zunehmend belegte Präsenz statt einer Rechnung mit Stundensumme. Gebraucht wird kein Tabellenblatt, sondern ein Dokument mit nachprüfbaren Zeitstempeln, das der Auftraggeber ohne Rückfrage in seine eigene Dokumentation legen kann.

Die gewerberechtliche Seite bleibt davon unberührt: Erlaubnis nach § 34a GewO, Eintrag im Bewacherregister sowie Unterrichtung beziehungsweise Sachkundeprüfung ersetzt keine Software. Was eine Zeiterfassung beitragen kann, ist die Antwort auf die Frage, wer wann an welchem Objekt eingesetzt war, und die wird in Prüfungen regelmäßig gestellt.

Wovon wir abraten

Von dauerhafter Standortverfolgung. Sie klingt nach Sicherheit, ist aber mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG) und datenschutzrechtlich nur zweckgebunden zulässig. Vertretbar ist die einmalige Standortprüfung im Moment des Stempelns; eine laufende Ortung während der Schicht ist es nicht. Wer sie einführt, sollte das mit dem Betriebsrat und einer Betriebsvereinbarung tun, nicht per Systemeinstellung.

Und vom Kurzschluss, Alleinarbeiterschutz sei mit einer Notsignal-Funktion erledigt. Die App kann Alarm auslösen, wenn ein Lebenszeichen ausbleibt. Sie ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung und keine organisatorische Regelung, wer den Alarm wann entgegennimmt. Ohne diesen zweiten Teil ist die Funktion ein Gefühl, kein Schutz.

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Schutz. Vertrauen. Nachweis.

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