Was ein Arbeitszeitkonto ist
Auf einem Arbeitszeitkonto werden die tatsächlich geleisteten Stunden (Ist) gegen die vereinbarte Sollarbeitszeit verrechnet. Ein positiver Saldo (Plusstunden) kann später durch Freizeit abgebaut werden, ein negativer (Minusstunden) muss nachgearbeitet werden. Ein gesetzliches Muss gibt es nicht; Grundlage ist der Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung.
Man unterscheidet Kurzzeitkonten (Gleitzeit, Ausgleich im Wochen-/Monatsrhythmus) und Langzeit-/Lebensarbeitszeitkonten, auf denen über Jahre Guthaben für ein Sabbatical, Weiterbildung oder den vorgezogenen Ruhestand angespart wird.
Gleitzeit, Kernzeit und Ampelgrenzen
Bei Gleitzeit bestimmen die Beschäftigten Beginn und Ende ihrer Arbeit innerhalb eines Rahmens selbst — oft mit einer Kernarbeitszeit als Anwesenheitspflicht. Damit das Konto nicht ausufert, werden meist Ober- und Untergrenzen für den Saldo vereinbart (Ampelkonto: grün/gelb/rot).
Grenzen: ArbZG und Insolvenzschutz
Trotz Flexibilität gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes weiter — Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und die elfstündige Ruhezeit. Für Langzeitkonten (Wertguthaben nach § 7b ff. SGB IV) schreibt § 7e SGB IV eine Insolvenzsicherung vor, damit das angesparte Guthaben bei einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht verloren geht.
Eine Zeiterfassung mit automatischer Saldenführung schreibt Plus- und Minusstunden fort, prüft die ArbZG-Grenzen und macht den Kontostand für beide Seiten transparent.