Ratgeber · Arbeitszeit

Arbeitszeitkonto und Gleitzeit — so funktioniert es

Ein Arbeitszeitkonto schreibt Plus- und Minusstunden gegenüber der vereinbarten Sollarbeitszeit fort und macht Arbeitszeit flexibel. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht — die Ausgestaltung regeln Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung.

Stand: 25.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz gesagt

  • Arbeitszeitkonto = fortlaufender Saldo aus Ist minus Soll (Plus-/Minusstunden).
  • Kurzzeitkonto (Gleitzeit) für den Alltag, Langzeitkonto zum Ansparen (z. B. Sabbatical).
  • Das ArbZG gilt weiter: Höchstarbeitszeit, Pausen und 11 Std. Ruhezeit.
  • Langzeit-/Wertguthaben müssen gegen Insolvenz gesichert sein (§ 7e SGB IV).

Was ein Arbeitszeitkonto ist

Auf einem Arbeitszeitkonto werden die tatsächlich geleisteten Stunden (Ist) gegen die vereinbarte Sollarbeitszeit verrechnet. Ein positiver Saldo (Plusstunden) kann später durch Freizeit abgebaut werden, ein negativer (Minusstunden) muss nachgearbeitet werden. Ein gesetzliches Muss gibt es nicht; Grundlage ist der Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung.

Man unterscheidet Kurzzeitkonten (Gleitzeit, Ausgleich im Wochen-/Monatsrhythmus) und Langzeit-/Lebensarbeitszeitkonten, auf denen über Jahre Guthaben für ein Sabbatical, Weiterbildung oder den vorgezogenen Ruhestand angespart wird.

Gleitzeit, Kernzeit und Ampelgrenzen

Bei Gleitzeit bestimmen die Beschäftigten Beginn und Ende ihrer Arbeit innerhalb eines Rahmens selbst — oft mit einer Kernarbeitszeit als Anwesenheitspflicht. Damit das Konto nicht ausufert, werden meist Ober- und Untergrenzen für den Saldo vereinbart (Ampelkonto: grün/gelb/rot).

Grenzen: ArbZG und Insolvenzschutz

Trotz Flexibilität gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes weiter — Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und die elfstündige Ruhezeit. Für Langzeitkonten (Wertguthaben nach § 7b ff. SGB IV) schreibt § 7e SGB IV eine Insolvenzsicherung vor, damit das angesparte Guthaben bei einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht verloren geht.

Eine Zeiterfassung mit automatischer Saldenführung schreibt Plus- und Minusstunden fort, prüft die ArbZG-Grenzen und macht den Kontostand für beide Seiten transparent.

Häufige Fragen

Ist ein Arbeitszeitkonto gesetzlich vorgeschrieben? +

Nein. Ob und wie ein Arbeitszeitkonto geführt wird, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten aber immer.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Langzeitkonto? +

Ein Kurzzeitkonto (Gleitzeit) gleicht Plus-/Minusstunden kurzfristig aus. Ein Langzeitkonto spart Guthaben über Jahre für Freistellungen an und muss gegen Insolvenz gesichert sein (§ 7e SGB IV).

Verfallen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto? +

Das hängt von der Vereinbarung ab: Viele Konten kappen den Saldo bei einer Obergrenze oder sehen einen Ausgleichszeitraum vor. Ohne Regelung bleiben erfasste Stunden grundsätzlich bestehen.

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