Alle Sparten, ein Nachweis: objektgenau dokumentiert.
Rundgänge, Mängel, Schlüssel, Reinigung und Winterdienst in einem System: jeder Einsatz revisionssicher gegenüber dem Auftraggeber, unter deiner Marke.
Vom Melden bis zur Erledigung: Tickets & Mängel
Der Leitstand zeigt live, welcher Haustechniker an welchem Objekt eingestempelt ist, über alle Standorte hinweg, ohne einen einzigen Anruf.
Was ist ShiftScan für Facility?
ShiftScan ist eine Zeiterfassung und Multi-Sparten-Plattform für Hausmeister- und Facility-Dienste. Rundgänge, Tickets und Mängel, Schlüsselverwaltung, Reinigung und Winterdienst laufen per QR/NFC-Scan in einem System statt in zwei bis drei getrennten Tools: jeder Einsatz revisionssicher mit Foto-Beweis und Auftraggeber-Zugang belegt. Auf Wunsch läuft alles im eigenen White-Label-Branding unter eigener Domain, inklusive Alleinarbeiter-Schutz für allein arbeitende Haustechniker. Alle Objekte und Sparten laufen in einem Konto (Objektzahl ab dem Professional-Tarif unbegrenzt, im kostenlosen Starter ein Objekt); Haustechniker sind mehreren Objekten zugeordnet und stempeln objektgenau. Dienstplanung mit Serien und Mindestbesetzung, ein Echtzeit-Leitstand und Auswertungen (Deckungsbeitrag je Objekt, Nachweisdichte, offene Mängel) geben den Überblick über alle Standorte. Die Software ist DSGVO-konform, ohne App im Browser nutzbar, kommt ab 4,90 € pro Mitarbeiter und Monat und ist 30 Tage kostenlos testbar; die Nachweismodule und das Auftraggeber-Portal gehören zum Business-Tarif ab 7,90 € pro Mitarbeiter und Monat (mindestens 10 Plätze).
Kennst du das?
Mehrere Sparten (Wartung, Reinigung, Sicherheit) in getrennten Tools
Kein belastbarer Nachweis der erbrachten Leistung gegenüber dem Auftraggeber
Schlüssel, Mängel und Einsätze über viele Objekte verstreut
So löst ShiftScan das.
Statt zwei bis drei Tools nur noch eins: Multi-Sparte in einem System
Alles in einer Plattform statt in 2 bis 3 Werkzeugen: Rundgänge, Tickets/Mängel, Schlüssel, Reinigung & Winterdienst.
Der Kunde prüft die Leistung selbst: revisionssicherer Auftraggeber-Nachweis
Der Kunde sieht Foto und Uhrzeit über einen Link, ohne sich anzumelden, und nachträglich ändern kann das niemand, auch du nicht (Hash-Kette, Token-Zugang).
Der Haustechniker ist nie wirklich allein: Alleinarbeiterschutz
Automatischer Alarm, wenn das Lebenszeichen ausbleibt: Personen-Notsignal für allein arbeitende Haustechniker.
Dein Portal, deine Marke: White-Label
Eigene Domain, Logo und Farben: dein Portal für Mitarbeiter und Auftraggeber.
Die Verwaltung zeichnet die Leistung direkt gegen: Vor-Ort-Unterschrift
Verwalter oder Objektleiter unterschreiben den Nachweis am Handy, auch im Technikraum ohne Netz. Die Unterschrift hängt über den Hash am selben Eintrag wie Foto und Uhrzeit. Enthalten im Business-Tarif.
Der Monatsbericht geht von selbst an die Verwaltung: automatischer Auftraggeber-Report
Je Objekt einschaltbar: Am Monatsanfang bekommt die Verwaltung einen Link auf den Vormonat, ohne Login. Niemand muss daran denken, und niemand sammelt Fotos in einer Mail zusammen. Enthalten im Business-Tarif.
Der Mieter meldet den Schaden selbst, statt anzurufen: Meldung aus dem Portal
Der Auftraggeber legt im Kundenportal selbst einen Vorgang an, mit Foto und Beschreibung. Die Meldung landet als Ticket mit Frist im Board, die Rückmeldung geht beim Schließen automatisch zurück. Enthalten im Business-Tarif.
Jede Etage, jeder Technikraum einzeln belegbar: das Raumbuch am Nachweis
Gebäude, Etage, Bereich und Raum als Stammdaten, jede Ebene mit eigenem NFC- oder QR-Aufkleber. Der Scan am Technikraum öffnet die Checkliste für diesen Raum, auch ohne Netz, und der Raum steht anschließend im Bericht an die Verwaltung. Enthalten im Business-Tarif.
Wartung nach Intervall statt nach Gedächtnis: die Aufgabenliste je Objekt
Jede Aufgabe am Objekt bekommt ein Intervall und damit eine Fälligkeit, etwa den Heizungsraum wöchentlich prüfen oder die Dachrinne halbjährlich reinigen, oder sie steht als einmalige Aufgabe bei Bedarf da. Die Kontrolltafel zeigt Soll gegen Ist und die Erfüllungsquote je Objekt. Erfasst wird über die Checkliste am Objekt, auch ausgeloggt per PIN. Enthalten im Business-Tarif.
Die Räum- und Streupflicht ist eine Beweisfrage, keine Fleißfrage
Die Verkehrssicherungspflicht folgt aus § 823 Abs. 1 BGB, und ihr bekanntester Fall ist die Räum- und Streupflicht. Ein Eigentümer oder Verwalter kann sie vertraglich auf einen Hausmeister- oder Winterdienst übertragen; bei ihm bleibt dann die Pflicht, sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Beim Dienstleister landet dafür die Pflicht selbst, und mit ihr die Haftung, wenn jemand stürzt. Wer zwanzig Liegenschaften räumt, übernimmt dieses Risiko zwanzig Mal.
Vor Gericht entscheidet dann nicht, ob geräumt wurde, sondern ob es sich belegen lässt. Stürzt jemand innerhalb der Räumzeit auf einer ungestreuten Fläche, spricht der erste Anschein gegen den Verpflichteten: Er muss darlegen und beweisen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist. Die Erinnerung des Mitarbeiters und ein Haken im Kalender tragen das nicht. Und diese Haftung lässt sich nicht wegvereinbaren: § 309 Nr. 7 lit. a BGB nimmt Körper- und Gesundheitsschäden von jeder Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.
Die Räumzeiten selbst stehen in keinem Bundesgesetz, sondern in der Satzung der jeweiligen Gemeinde, und sie unterscheiden sich von Ort zu Ort. Ein Hausmeisterdienst mit Objekten in mehreren Kommunen bedient deshalb mehrere Zeitfenster gleichzeitig. In ShiftScan lässt sich das Satzungs-Zeitfenster je Objekt überschreiben, statt einmal betriebsweit gesetzt zu werden. Das ist keine Feinheit: Ein betriebsweit gesetztes Fenster wäre für einen Teil der Objekte schlicht falsch.
Was ein Räumnachweis enthalten muss, damit er trägt
Ein Streuprotokoll, das nur Datum und Haken kennt, beantwortet die entscheidende Frage nicht: Herrschte zu diesem Zeitpunkt überhaupt Glätte, und war die Maßnahme dafür geeignet? Deshalb hängt an jedem Einsatz ein Wettersnapshot des Deutschen Wetterdienstes, gezogen zum Standort und zum Zeitpunkt der Erfassung. Dazu die Maßnahme, also Räumen, Streuen oder beides, das Streumittel und die Menge, auf Wunsch ein Foto der Fläche und die Unterschrift vor Ort. Aus demselben Datensatz entsteht das Räumnachweis-PDF für den Auftraggeber.
Nachträglich glattziehen lässt sich das nicht. Die Einträge hängen in einer Hash-Kette, ein rückdatierter oder geänderter Eintrag bricht sie, und der Bruch ist sichtbar. Eine Korrektur entsteht als Folgeeintrag mit Begründung, nicht als Überschreiben des alten Werts. Genau das unterscheidet einen Beleg von einer Liste, und genau danach fragt die Gegenseite, wenn es ernst wird.
Und die Lücke meldet sich selbst. Je Objekt lassen sich die Wochentage mit Räumpflicht und das Zeitfenster hinterlegen. Liegt bis zum Ende des Fensters kein Nachweis vor, geht eine Meldung an die Leitung, und zwar am selben Tag statt beim Monatsabschluss. Der Alarm ist bewusst je Objekt einzuschalten und nicht voreingestellt: An Tagen ohne Räumpflicht soll er nicht anspringen, sonst schaltet ihn nach einer Woche jeder ab.
Ein Hausmeister ist selten an einem Ort
Der Alltag im Hausmeister- und Facility-Service besteht aus Fahrten. Eine Kraft betreut zehn bis dreißig Liegenschaften, hat keinen festen Arbeitsplatz und niemanden, der die Ankunft bestätigt. Zeiterfassung heißt hier deshalb nicht Kommen und Gehen, sondern Zuordnung: Wer war wie lange in welchem Objekt, und für welche Sparte. Ein NFC-Tag oder ein QR-Aushang an der Liegenschaft beantwortet beides in einem Vorgang, ohne App und ohne Login, und funktioniert auch im Technikraum ohne Netz.
Dieselbe Bewegung erzeugt den zweiten Nachweis. Ein Kontrollrundgang mit Checkpoints wird als Soll-Ist-Vergleich dokumentiert: Welcher Punkt wurde angelaufen, welcher nicht. Ein Mangel wird an Ort und Stelle als Ticket mit Frist erfasst, mit Foto, statt abends aus dem Gedächtnis. Für den Auftraggeber entsteht daraus ein Beleg, den er über einen Link öffnen kann, ohne sich anzumelden.
Der dritte Dauerbrenner sind die Schlüssel. Wer für dreißig Objekte zuständig ist, trägt einen Bund, der einem Generalschlüssel nahekommt, und die Frage „wer hat was" beantwortet im Zweifel niemand. Die Schlüsselverwaltung hält Ausgabe, Rücknahme und Weitergabe fest und zeigt überfällige Rückgaben an. Das ist weniger eine Komfortfunktion als eine Versicherungsfrage: Nach einem Einbruch will der Verwalter wissen, wo der Schlüssel zuletzt war.
Wovon wir abraten
Die Aufzeichnung der abgefahrenen Räumroute ist die genaueste Form des Nachweises und zugleich die eingriffsintensivste, weil dabei ein Bewegungsprofil entsteht. Sie ist deshalb je Objekt einzuschalten und nicht voreingestellt, und das Gerät fragt beim ersten Mal nach der Einwilligung des Mitarbeiters. Wer sie betriebsweit erzwingen möchte, sollte wissen, dass eine solche Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt und eine Einwilligung im Arbeitsverhältnis wegen des Abhängigkeitsverhältnisses ohnehin wackelig ist. Für den gewöhnlichen Streueinsatz genügt der Standortpunkt bei der Erfassung.
Der Alleinarbeiterschutz ist ein Hilfsmittel, keine Zertifizierung. Er ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Personen-Notsignal-Anlage für besonders gefährliche Tätigkeiten, er ist eine organisatorische Überwachung, und er setzt voraus, dass der Haustechniker sein Telefon bei sich trägt und Netz und Akku hat. Der Knopf für den Hilferuf ist außerdem kein öffentlicher Notruf: Bei akuter Gefahr gilt zuerst 110 oder 112.
Und ein Nachweis ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Die Pflicht aus § 5 ArbSchG, die Gefährdungen der Arbeit zu beurteilen und Maßnahmen festzulegen, bleibt beim Betrieb. Was ShiftScan liefert, ist die Dokumentation dessen, was tatsächlich passiert ist, nicht die Beurteilung dessen, was passieren könnte.
Ein Team. Ein System. Ein Nachweis.
Bereit für saubere Zeiten?
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