Sicherheit & Fürsorgepflicht

Niemand arbeitet wirklich allein, der digitale Totmann wacht mit.

Wachkräfte, Haustechniker und Reinigungsteams arbeiten oft allein, nachts, im Funkloch. Passiert etwas, merkt es niemand, und der Arbeitgeber haftet für den Schutz von Alleinarbeitsplätzen.

ShiftScan überwacht das Lebenszeichen per Heartbeat: Bleibt die Bestätigung aus oder löst der Mitarbeiter manuell einen Hilfe-Alarm aus, eskaliert das Personen-Notsignal automatisch an die Verantwortlichen, mit Name, Objekt und letztem Standort.

Der Schutz ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Personen-Notsignal-Anlage für besonders gefährliche Tätigkeiten. Er ist eine organisatorische Überwachung und setzt voraus, dass der Mitarbeiter sein Handy bei sich trägt und Netz/Akku hat. Der „Hilfe anfordern"-Knopf ist außerdem kein öffentlicher Notruf (110/112), bei akuter Gefahr immer zuerst den amtlichen Notruf wählen.

Alleinarbeiter-Schutz in ShiftScan

Das bringt es dir.

Keine Rückmeldung heißt Alarm: Totmann-Überwachung

Meldet sich der Mitarbeiter nicht rechtzeitig, wird automatisch Alarm ausgelöst, aktiver Heartbeat mit Vorwarnung.

Hilfe-Alarm

Ein Druck alarmiert die Verantwortlichen mit Standort (kein 110/112-Notruf), mit 10-Sekunden-Abbruch gegen Fehlalarm, auch ohne Schichtbezug.

Eskalationskette

Alarme gehen per Push und E-Mail an Verantwortliche, inklusive Karten-Link zum letzten Standort.

Datensparsam

Der Standort wird ausschließlich im Alarm-/Hilfefall gespeichert, kein dauerhaftes Tracking.

So funktioniert's, in 3 Schritten.

1

Schutz aktivieren

Einmal festlegen, wie oft sich jemand melden muss und wann vorgewarnt wird: Heartbeat-Intervall und Vorwarnzeit je Mandant, optional mit Auto-Start beim Einstempeln an Alleinarbeit-Objekten.

2

Mitarbeiter schützt sich

Vor dem Alleingang „Schutz starten". Die App fordert regelmäßig ein kurzes Lebenszeichen an.

3

Alarm & Quittieren

Bleibt das Lebenszeichen aus, eskaliert das Notsignal an die Verantwortlichen; quittiert wird im Alarm-Log.

Technischer Hintergrund: Serverseitige Alarm-Entscheidung

Die Heartbeats laufen in der App, die ALARM-Entscheidung trifft ein serverseitiger Watchdog (Cron jede Minute). Verliert das Gerät Netz oder reagiert nicht mehr, bleibt das Lebenszeichen aus, und der Alarm wird zuverlässig ausgelöst, statt nur lokal zu verpuffen.

Hintergrund: Alleinarbeit & DGUV

Für gefährliche Alleinarbeit verlangt die DGUV eine geeignete Überwachung (Personen-Notsignal). Das digitale Notsignal dokumentiert die Überwachung lückenlos, ein Baustein der Arbeitgeber-Fürsorgepflicht.

Wann Alleinarbeit überhaupt zulässig ist

Alleinarbeit ist in Deutschland nicht verboten, aber sie ist begründungspflichtig. § 5 Arbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit, und die DGUV Vorschrift 1 verlangt in § 8 Abs. 2, dass bei gefährlichen Arbeiten eine zweite Person anwesend ist, die im Notfall eingreifen kann. Ob eine Tätigkeit in diesem Sinne gefährlich ist, entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern die Beurteilung: Wie wahrscheinlich ist ein Unfall, wie schwer wären die Folgen, und wie lange bliebe die Person unentdeckt?

Aus dieser dritten Frage folgt der eigentliche Kern. Ein Sturz im Treppenhaus eines Bürogebäudes ist um zehn Uhr vormittags eine andere Lage als um zwei Uhr nachts, wenn die nächste Person erst am Morgen kommt. Die Gefährdung entsteht nicht allein aus der Tätigkeit, sondern aus der Zeit bis zur Entdeckung. Genau diese Zeit ist der Ansatzpunkt jeder organisatorischen Maßnahme.

Die DGUV Regel 112-139 beschreibt für diesen Fall die Personen-Notsignal-Anlage als technische Lösung und stuft sie nach der Höhe der Gefährdung ab. Für die höchste Stufe, also kritische Alleinarbeit, ist eine geprüfte Anlage nach DIN VDE V 0825-1 vorgesehen. Das ist eine Zertifizierungsfrage und keine Softwarefrage, und sie ist der Grund, warum die Einordnung weiter oben auf dieser Seite steht.

Wo die Grenze dieser Software verläuft

ShiftScan ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Personen-Notsignal-Anlage. Der Alleinarbeiterschutz hier ist eine organisatorische Überwachung: Er zählt die Zeit seit dem letzten Lebenszeichen und alarmiert, wenn keines mehr kommt. Er setzt voraus, dass der Mitarbeiter sein Handy bei sich trägt, dass Akku und Netz da sind und dass jemand auf den Alarm reagiert. Wo diese Voraussetzungen nicht zuverlässig gegeben sind, ist die organisatorische Maßnahme nicht die richtige.

Diese Abgrenzung ist keine Vorsicht der Rechtsabteilung, sondern eine Beschaffenheitsangabe. Wer als Anbieter eine Wirkung verspricht, die er nicht sicher liefert, verschiebt die Haftung für Personenschäden zu sich, und für Personenschäden gibt es keine wirksame Haftungsbegrenzung. Deshalb steht diese Grenze auf der Verkaufsseite und nicht erst im Kleingedruckten.

Der Knopf „Hilfe anfordern" in der App ist ebenfalls kein öffentlicher Notruf. Er erreicht die im Betrieb hinterlegten Personen, nicht 110 oder 112. Bei akuter Gefahr gilt zuerst der amtliche Notruf.

Die Rettungskette entscheidet, nicht der Alarm

Ein Alarm, der auf einem Handy klingelt, das niemand hört, ist kein Schutz. Die organisatorische Maßnahme steht und fällt mit der Frage, was nach dem Alarm passiert: Wer wird benachrichtigt, in welcher Reihenfolge, was tut diese Person, und was geschieht, wenn sie nicht reagiert? Diese Kette gehört in die Gefährdungsbeurteilung und in die Unterweisung, nicht in die Konfiguration einer Software.

Praktisch heißt das drei Dinge. Erstens braucht die Eskalation mindestens zwei Stufen, damit ein einzelner nicht erreichbarer Empfänger die Kette nicht abreißen lässt. Zweitens muss das Intervall zur Tätigkeit passen: Fünfzehn Minuten sind für eine Objektstreife etwas anderes als für Arbeiten in einem Schaltraum. Drittens muss jemand regelmäßig prüfen, ob die hinterlegten Empfänger noch im Betrieb sind. Der häufigste stille Ausfall ist eine Rufnummer, die seit einem Jahr niemandem mehr gehört.

Was dokumentiert werden sollte

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren, und dazu gehören die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Für Alleinarbeit heißt das: Warum wurde diese Stufe gewählt, welches Überwachungsintervall wurde festgelegt, wer steht in der Eskalation, und wann wurde das zuletzt geprüft?

Der zweite Teil ist der Nachweis, dass die Maßnahme im Alltag auch gelaufen ist. Ein lückenloses Protokoll der Wachen, der Lebenszeichen, der Alarme und der Quittierungen ist im Ereignisfall die einzige Antwort auf die Frage, ob die Überwachung an jenem Abend aktiv war. Genau dafür wird sie hier geführt und nicht nachträglich veränderbar abgelegt.

Im Produkt.

Schutz-Karte des Mitarbeiters
Schutz-Karte des Mitarbeiters
Alleinarbeiter-Schutz konfigurieren
Alleinarbeiter-Schutz konfigurieren
Notsignal-Alarm-Log
Notsignal-Alarm-Log
Lückenlose Dokumentation
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