Leistungsnachweis auf Papier oder auf dem Gerät
Wenn der Auftraggeber eine Leistung quittieren soll, passiert das traditionell auf einem Zettel, der mitgeführt, unterschrieben und ins Büro gebracht wird. Auf dem Gerät entsteht dieselbe Unterschrift dort, wo die Leistung erbracht wurde, und sie hängt an Uhrzeit, Objekt und Foto.
Durchschlag auf Papier
- Der Zettel muss mitgeführt, aufbewahrt und transportiert werden
- Unterschrift belegt, dass unterschrieben wurde, nicht wann und wo
- Geht er verloren, ist der Nachweis weg, nicht nur die Kopie
- Bis zur Rechnung vergehen Tage, in denen niemand den Stand kennt
Unterschrift auf dem Gerät
- Der Auftraggeber zeichnet direkt auf Handy oder Tablet, auch ohne Netz
- Unterschrift, Uhrzeit, Objekt und Foto hängen im selben Nachweis zusammen
- Alles fließt in eine fortgeschriebene Kette, Änderungen bleiben erkennbar
- Der Kunde sieht den Nachweis im Portal, ohne eigenes Benutzerkonto
Was auf dem Zettel fehlt
Eine Unterschrift auf Papier belegt, dass jemand unterschrieben hat. Sie belegt nicht, wann das geschah, und auch nicht, wo. Beides steht zwar meist daneben, aber von Hand eingetragen, also von derselben Person, deren Leistung quittiert werden soll. Solange niemand widerspricht, reicht das. Sobald ein Auftraggeber eine Position bestreitet, fehlt genau die Verbindung zwischen der Unterschrift und dem Zeitpunkt.
Dazu kommt der Weg. Der Durchschlag wird mitgeführt, liegt zwischendurch im Fahrzeug, kommt ins Büro und wird abgelegt. Bis die Rechnung geschrieben wird, vergehen Tage, in denen niemand sicher sagen kann, welche Nachweise schon vorliegen und welche fehlen. Fehlt am Ende einer, fehlt nicht die Kopie eines Nachweises, sondern der Nachweis.
Woran die digitale Unterschrift hängt
Auf dem Gerät entsteht die Unterschrift als Teil des Nachweises, nicht daneben. Im selben Vorgang stehen die Uhrzeit, das Objekt, die ausgeführten Arbeiten und, wo vorgesehen, das Foto. Alles zusammen wird fortlaufend verkettet: Jeder Eintrag trägt den Prüfwert seines Vorgängers, eine nachträgliche Änderung bricht die Kette und wird sichtbar. Eine Korrektur ist als Folgeeintrag möglich, nichts verschwindet.
Ohne Netz funktioniert das genauso: Der Nachweis bleibt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme auf dem Gerät und überträgt sich später. Im Nachweis steht die Uhrzeit der Erfassung, nicht die der Übertragung, und weicht beides ab, wird die Übernahme zusätzlich ausgewiesen. Für einen Betrieb, dessen Leute im Keller, im Treppenhaus oder im Neubau arbeiten, ist das kein Randfall, sondern der Normalfall.
Was sie rechtlich ist, und was nicht
Für die Quittierung einer erbrachten Leistung genügt die Unterschrift auf dem Display in aller Regel. Sie dokumentiert, dass der Auftraggeber die Leistung zur Kenntnis genommen hat, und sie ist im Streitfall als Beleg verwertbar, zumal sie durch Uhrzeit, Objekt und Foto gestützt wird. Das ist der Zweck, um den es hier geht.
Was sie nicht ist: eine qualifizierte elektronische Signatur nach der eIDAS-Verordnung. Wo ein Vertrag die Schriftform verlangt oder das Gesetz sie vorschreibt, ersetzt eine Unterschrift auf dem Display sie nicht. Diese Fälle betreffen Verträge, nicht die laufende Leistungsdokumentation, aber sie gehören auseinandergehalten, damit niemand die digitale Quittung für mehr hält, als sie ist.
Häufige Fragen
Funktioniert die Unterschrift ohne Internet? +
Ja. Die Unterschrift wird wie der übrige Nachweis auf dem Gerät gehalten und überträgt sich, sobald wieder Netz da ist. Festgehalten wird der Zeitpunkt der Aufnahme, nicht der der Übertragung.
Ist eine Unterschrift auf dem Display rechtlich gültig? +
Für die Quittierung einer erbrachten Leistung genügt sie in aller Regel: Sie dokumentiert, dass der Auftraggeber die Leistung zur Kenntnis genommen hat, und ist als Beleg im Streitfall verwertbar. Eine qualifizierte elektronische Signatur nach der eIDAS-Verordnung ist sie nicht, und wo ein Vertrag die Schriftform verlangt, ersetzt sie diese nicht.
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