Zeiterfassung mit GPS oder mit Nachweis am Objekt
Wer belegen will, dass jemand vor Ort war, hat zwei Wege: das Gerät orten oder am Objekt etwas scannen, das nur dort ist. Der zweite Weg beantwortet dieselbe Frage, ohne den Aufenthaltsort der Beschäftigten laufend zu kennen.
Ortung per GPS
- Der Standort entsteht auf dem Gerät und ist nur so genau wie dessen Empfang
- Mitbestimmungspflichtig und erklärungsbedürftig gegenüber der Belegschaft
- In Tiefgarage, Keller oder Neubau oft ungenau oder gar nicht verfügbar
- Belegt die Nähe zu einer Koordinate, nicht die Anwesenheit am Objekt
Nachweis am Objekt
- Gescannt wird etwas, das physisch nur an diesem Objekt hängt
- Kein laufender Standort, nur der Zeitpunkt am Checkpoint
- Funktioniert auch ohne Empfang, der Scan wird später übertragen
- Ein signierter Tag ist nicht kopierbar, eine Koordinate schon
Zwei Fragen, die oft verwechselt werden
War der Mitarbeiter am Objekt? Und wo hält sich der Mitarbeiter gerade auf? Das klingt ähnlich, ist aber nicht dasselbe, und die Technik dahinter unterscheidet sich grundlegend. Ein Scan am Checkpoint beantwortet die erste Frage und sonst keine: Er entsteht genau dann, wenn jemand dort steht, und er sagt nichts über die Zeit davor oder danach. Eine laufende Ortung beantwortet die zweite Frage und die erste nur ungefähr.
Für den Betrieb ist fast immer die erste Frage die relevante. Der Auftraggeber will wissen, ob das Objekt angefahren wurde. Die Lohnabrechnung braucht den Beginn und das Ende. Der Zoll prüft, ob die Aufzeichnung zur tatsächlichen Arbeitsleistung passt. Keine dieser Stellen fragt nach dem Bewegungsprofil eines Tages.
Was eine Koordinate wirklich belegt
Ein Standort entsteht auf dem Gerät und wird von dort gemeldet. Wie genau er ist, hängt davon ab, was das Gerät gerade empfängt: Satelliten, WLAN-Namen in der Umgebung, Mobilfunkzellen. In einer Tiefgarage, einem Treppenhaus oder einem Neubau ohne Fenster ist er ungenau oder fehlt ganz. Und ein Objekt im Erdgeschoss eines Gebäudes, in dem auch eine Wohnung des Mitarbeiters liegt, ist über die Koordinate nicht von dieser Wohnung zu unterscheiden.
Ein Checkpoint hat dieses Problem nicht, weil er ein Gegenstand ist. Der signierte Tag hängt an einer Tür, und wer ihn scannt, steht davor. Fällt das Netz aus, bleibt die Buchung mit dem Zeitpunkt der Aufnahme auf dem Gerät und überträgt sich später; gezählt wird der Scan, nicht die Übertragung. Dieselbe Eigenschaft, die GPS im Keller scheitern lässt, stört den Scan nicht.
Wann GPS trotzdem die richtige Wahl ist
Es gibt Einsätze ohne festen Punkt: Winterdienst auf einer Route, Grünpflege über mehrere Flächen, Störungsdienste, die anfahren, wohin sie gerufen werden. Dort lässt sich schlecht an jeden Ort ein Tag kleben, und eine Koordinate ist besser als gar kein Ortsbezug. Für diese Fälle gibt es die Standorterfassung, und sie ist an den Vorgang gebunden, nicht an den Arbeitstag.
Wovon wir abraten: GPS einzuschalten, weil es technisch geht, und die Begründung nachzuliefern. Wer dauerhaft ortet, braucht einen Zweck, eine Rechtsgrundlage und, wo ein Betriebsrat besteht, dessen Zustimmung. Vor allem braucht er eine Antwort auf die Frage aus der Belegschaft, wofür das gut sein soll. Lautet die ehrliche Antwort, dass man den Nachweis am Objekt will, dann ist der Nachweis am Objekt auch das passende Mittel.
Häufige Fragen
Braucht ShiftScan GPS? +
Nein. Die Erfassung am Objekt funktioniert per NFC-Tag, QR-Code oder direkt in der Anwendung, ohne Standortfreigabe. GPS gibt es zusätzlich für Fälle, in denen es gebraucht wird, etwa bei mobilen Einsätzen ohne festen Checkpoint.
Ist eine GPS-Erfassung im Betrieb erlaubt? +
Sie kann zulässig sein, ist aber begründungs- und mitbestimmungspflichtig: Sie verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO, und wo ein Betriebsrat besteht, unterliegt eine Einrichtung zur Überwachung von Verhalten oder Leistung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG seiner Mitbestimmung. Eine Erfassung am Objekt ohne laufende Ortung kommt dem Grundsatz der Datensparsamkeit näher.
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