Eigene Feiertage
Zusätzliche freie Tage zu den gesetzlichen Feiertagen eintragen, für den ganzen Betrieb oder nur für ein Objekt, mit Übernahme ins Folgejahr und neu gezählten Urlaubstagen.
Wofür ist diese Seite?
Die gesetzlichen Feiertage rechnet ShiftScan selbst: nach dem Land, das unter „Profil & Firma“ bei „Land für Feiertage und Arbeitszeit“ steht, und je Objekt nach dem dort eingetragenen Bundesland. Unter „Eigene Feiertage“ trägst du zusätzliche freie Tage ein, etwa einen Landespatron, einen Betriebsfeiertag oder Heiligabend. Sie zählen wie ein gesetzlicher Feiertag: an diesem Tag kein Soll und kein Urlaubstag, Feiertagszuschlag für Arbeit, keine Verspätungsmeldung. Halbe Tage lassen sich nicht eintragen.
In 30 Sekunden
- •Oben wählst du das Jahr, darunter stehen seine eigenen Feiertage.
- •Datum, Bezeichnung und „Gilt für“ wählen, dann „Hinzufügen“. Mit „ד entfernst du einen Tag wieder.
- •„Alle ins Jahr … übernehmen“ kopiert die Einträge mit demselben Tag ins nächste Jahr.
- •Ganz unten klappst du die gesetzlichen Feiertage des Jahres zum Abgleich auf.
Schritt für Schritt
- 1
Öffne „Einstellungen“ → „Eigene Feiertage“ und wähle oben das Jahr.
- 2
Trag unten Datum und Bezeichnung ein und wähle unter „Gilt für“, ob der Tag für alle Objekte gilt oder nur für eines. Tippe auf „Hinzufügen“, der Tag steht danach in der Liste.
Ein eigener Feiertag wird eingetragen: Datum, Bezeichnung und für welche Objekte er gilt. - 3
Fürs nächste Jahr tippst du auf „Alle ins Jahr … übernehmen“. Jeder Eintrag wandert mit demselben Tag ins Folgejahr, was dort schon steht, bleibt. Tage, die jedes Jahr wandern, etwa an Ostern gebundene, prüfst und änderst du danach.
- 4
Schließt eine schon beantragte Abwesenheit den neuen oder übernommenen Tag ein, zählt die Seite ihre Urlaubstage nicht von selbst neu. Sie nennt nach dem Speichern, wie viele Abwesenheiten betroffen sind, und bietet „Urlaubstage neu zählen“ an. Das zählt die Arbeitstage jeder betroffenen Abwesenheit neu wie beim Antrag; geändert wird nur die Zahl der Tage, der Status bleibt, auch bei genehmigten.
Feld für Feld
- Datum
- Der freie Tag. Für denselben Geltungsbereich lässt sich jeder Tag nur einmal eintragen.
- Bezeichnung
- Der Name des Tages, zum Beispiel „Josefitag“. Er steht in der Liste neben dem Datum.
- Gilt für
- Alle Objekte oder ein einzelnes. Gilt der Tag nur für ein Objekt, zählt er für die Arbeit dort: kein Soll für die Zuweisung an diesem Objekt, Feiertagszuschlag für Arbeit dort. Im Urlaub kostet er keinen Urlaubstag, wenn die Person an diesem Tag nur an Objekten mit diesem Feiertag eingeteilt ist. Kommt ihr Soll aus der Personalakte statt aus den Zuweisungen, zählt für beides die als „Primär“ markierte Zuweisung.
Tipp
Trag eigene Feiertage ein, bevor deine Mitarbeiter Urlaub für diese Zeit beantragen. Dann zählt der Antrag den Tag gleich richtig, und es gibt nichts neu zu zählen.
Stolperfalle
Ein neuer oder übernommener Feiertag ändert schon beantragte Urlaubstage nicht von selbst. Lies nach dem Speichern den Hinweis zu den betroffenen Abwesenheiten und tippe bei Bedarf auf „Urlaubstage neu zählen“, sonst kostet der freie Tag im Urlaub weiter einen Urlaubstag.
Häufige Fragen
Kann ich einen halben Feiertag eintragen, etwa Heiligabend ab 14 Uhr?
Nein, eigene Feiertage gelten immer ganztägig. Für den Feiertagszuschlag an Heiligabend und Silvester ab 14 Uhr gibt es unter „Lohn & Export“ den Schalter „Heiligabend und Silvester ab 14 Uhr als Feiertag (§ 3b EStG)“.
Woher kommen die gesetzlichen Feiertage?
Aus dem Land, das unter „Profil & Firma“ bei „Land für Feiertage und Arbeitszeit“ gewählt ist, und je Objekt aus dem dort eingetragenen Bundesland. Fehlt einem Objekt das Bundesland, sagt die Objektakte, womit stattdessen gerechnet wird. Ändern lassen sich die gesetzlichen Feiertage hier nicht, nur ergänzen.
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