Ratgeber · Personal

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit bei erheblichem Arbeitsausfall. Für den Entgeltausfall zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld — in der Regel 60 % der Netto-Entgeltdifferenz, 67 % mit Kind.

Stand: 25.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz gesagt

  • Kurzarbeit = vorübergehend reduzierte Arbeitszeit bei erheblichem Arbeitsausfall.
  • Kurzarbeitergeld: i. d. R. 60 % der Netto-Entgeltdifferenz, 67 % mit Kind.
  • Einführung braucht eine Rechtsgrundlage: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Zustimmung.
  • Die tatsächlichen Ist- und Ausfallstunden müssen genau dokumentiert werden.

Voraussetzungen (SGB III)

Kurzarbeitergeld setzt einen erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses voraus (§§ 95 ff. SGB III). In der Regel muss im Betrieb mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein; in Krisen wird diese Schwelle per Verordnung häufig abgesenkt.

Der Arbeitsausfall ist der Agentur für Arbeit vorher anzuzeigen. Betriebliche und persönliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Rechtsgrundlage für die Einführung

Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einseitig anordnen. Nötig ist eine Rechtsgrundlage — ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung (mit Zustimmung des Betriebsrats) oder die individuelle Zustimmung der betroffenen Beschäftigten.

Warum die Zeiterfassung entscheidend ist

Das Kurzarbeitergeld bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Soll-Entgelt (ohne Ausfall) und dem Ist-Entgelt (mit reduzierter Arbeitszeit). Grundlage dafür sind die genau erfassten tatsächlichen Arbeitsstunden und die Ausfallstunden je Beschäftigtem.

Die Agentur für Arbeit prüft diese Angaben. Eine lückenlose, revisionssichere Zeiterfassung liefert die belastbare Basis für die monatliche Abrechnung und die Prüfung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld? +

In der Regel 60 % der Netto-Entgeltdifferenz zwischen dem Entgelt ohne und mit Arbeitsausfall; mit mindestens einem Kind 67 %. In Krisen gelten teils erhöhte Sätze per Verordnung.

Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einfach anordnen? +

Nein. Es braucht eine Rechtsgrundlage: einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder die Zustimmung der betroffenen Beschäftigten.

Was muss für das Kurzarbeitergeld dokumentiert werden? +

Die tatsächlichen Arbeitsstunden und die Ausfallstunden je Beschäftigtem — sie sind Grundlage der Abrechnung und werden von der Agentur für Arbeit geprüft. Eine genaue Zeiterfassung ist daher unerlässlich.

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