Ratgeber · Arbeitsrecht

Überstunden: Regeln, Abbau und Auszahlung

Überstunden sind Arbeit über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Einen gesetzlichen Zuschlag gibt es nicht — ob sie ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Auch bei Überstunden gelten die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes.

Stand: 25.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz gesagt

  • Überstunden = über die vertragliche Arbeitszeit; ArbZG-Grenzen (8/10 Std.) gelten weiter.
  • Kein gesetzlicher Zuschlag — Auszahlung oder Freizeitausgleich je Vertrag/Tarif.
  • Pauschalklausel „mit dem Gehalt abgegolten" ist oft unwirksam (zu unbestimmt).
  • Der Arbeitnehmer muss Überstunden nachweisen (BAG 2022) → lückenlose Erfassung schützt beide.

Was als Überstunde zählt — und welche Grenzen gelten

Überstunden sind Arbeitsstunden über die individuell vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Davon zu unterscheiden ist die Mehrarbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit. Auch für Überstunden gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes: höchstens acht Stunden werktäglich, bis zu zehn Stunden nur, wenn der Durchschnitt von acht Stunden binnen sechs Monaten eingehalten wird.

Auszahlung oder Freizeitausgleich

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Ob Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag. Pauschale Abgeltungsklauseln („mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten") sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts häufig unwirksam, wenn sie nicht klar und begrenzt festlegen, wie viele Überstunden erfasst sind.

Nachweis: wer beweisen muss (BAG 2022)

Wer Überstunden vergütet haben will, muss darlegen und beweisen, dass sie angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden — und dass sie tatsächlich geleistet wurden. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 klargestellt, dass die europäische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung diese Beweislast nicht umkehrt.

Eine lückenlose, manipulationssichere Zeiterfassung ist damit der beste Nachweis — für Beschäftigte wie für Arbeitgeber. Der Abbau erfolgt in der Regel über ein Arbeitszeitkonto, auf dem Plus- und Minusstunden fortgeschrieben werden.

Häufige Fragen

Müssen Überstunden ausgezahlt werden? +

Es gibt keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag. Ob ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wird, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag.

Sind Überstunden „mit dem Gehalt abgegolten"? +

Solche Pauschalklauseln sind oft unwirksam, wenn sie nicht klar und begrenzt festlegen, wie viele Überstunden damit abgegolten sein sollen (BAG-Rechtsprechung).

Wer muss Überstunden nachweisen? +

Der Arbeitnehmer muss Anordnung/Duldung und die tatsächliche Leistung beweisen. Das BAG hat 2022 entschieden, dass die Zeiterfassungspflicht diese Beweislast nicht umkehrt — eine lückenlose Erfassung ist der beste Beleg.

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