Was als Überstunde zählt — und welche Grenzen gelten
Überstunden sind Arbeitsstunden über die individuell vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Davon zu unterscheiden ist die Mehrarbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit. Auch für Überstunden gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes: höchstens acht Stunden werktäglich, bis zu zehn Stunden nur, wenn der Durchschnitt von acht Stunden binnen sechs Monaten eingehalten wird.
Auszahlung oder Freizeitausgleich
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Ob Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag. Pauschale Abgeltungsklauseln („mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten") sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts häufig unwirksam, wenn sie nicht klar und begrenzt festlegen, wie viele Überstunden erfasst sind.
Nachweis: wer beweisen muss (BAG 2022)
Wer Überstunden vergütet haben will, muss darlegen und beweisen, dass sie angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden — und dass sie tatsächlich geleistet wurden. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 klargestellt, dass die europäische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung diese Beweislast nicht umkehrt.
Eine lückenlose, manipulationssichere Zeiterfassung ist damit der beste Nachweis — für Beschäftigte wie für Arbeitgeber. Der Abbau erfolgt in der Regel über ein Arbeitszeitkonto, auf dem Plus- und Minusstunden fortgeschrieben werden.